Was ist eine Währungsunion?
Wirtschafts- und Währungsunionen
Eine Währungsunion bezeichnet im Allgemeinen den Zusammenschluss mehrerer souveräner Staaten, welche eine gemeinsame Währung haben oder eine gemeinsame Währungspolitik betreiben.
Ein Beispiel für eine solche Währungsunion ist die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) mit dem Euro als Zahlungsmittel.
Gründung der EWWU
Die Einführung des Euros und der EWWU erfolgte als wesentlicher Schritt zur Verwirklichung eines gemeinsamen europäischen Binnenmarktes. Das Ziel der Union wurde im Jahr 1989 festgelegt und sollte in drei Stufen erreicht werden. Die erste Stufe des sogenannten Euro-Fahrplans ab dem 01.07.1990 bestand daraus, dass die Mitgliedsstaaten ihren Kapitalverkehr liberalisierten und begannen, ihre Wirtschafts- und Währungspolitik stärker zu koordinieren. Darauf folgend schaffte das Europäische Währungsinstitut (EWI), der Vorgänger der Europäischen Zentralbank (EZB), die wirtschaftlichen und technischen Voraussetzungen einer gemeinsamen Währung in der zweiten Stufe, die am 01.01.1994 begann. Im Mai 1998 legten die Staats- und Regierungschefs der EU fest, welche elf Länder den Euro als erste einführen würden. Die dritte Stufe, gestartet am 01.01.1999, stellte den Beginn einer dreijährigen Übergangsphase dar. In dieser konnte der Euro bereits im bargeldlosen Zahlungsverkehr verwendet werden, die nationalen Währungseinheiten behielten jedoch bis zum 31.12.2001 ihre Gültigkeit. Des Weiteren wurden die endgültigen Wechselkurse der nationalen Währungen zum Euro per Verordnung in dieser Stufe bestimmt.
Am 01.01.2001 wurde der Euro als Bargeld eingeführt.
Die elf Mitglieder bei der Errichtung der EWWU waren Folgende:
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- Belgien
- Deutschland
- Finnland
- Frankreich
- Irland
- Italien
- Luxemburg
- Niederlande
- Österreich
- Portugal
- Spanien
Weitere Beitritte erfolgten durch:
- Griechenland (2001)
- Slowenien (2007)
- Malta und Zypern (2008)
- Slowakei (2009)
- Estland (2011)
- Lettland (2014)
- Litauen (2015)
Die EWWU hat aktuell demzufolge 19 Mitglieder.
Es besteht darüber hinaus die Verpflichtung aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die den Euro bislang nicht eingeführt haben, der Währungsunion beizutreten, sofern die im EG-Vertrag (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) festgelegten Konvergenzkriterien erfüllt werden. Die Länder Dänemark und Großbritannien stellen in diesem Fall eine Ausnahme dar. Die beiden Staaten haben eine Sonderstellung ausgehandelt, die sogenannte Opting-Out-Klausel, bei der selbst entschieden werden kann, ob bei Erfüllung der Konvergenzkriterien der EWWU beigetreten wird.
Die Konvergenzkriterien
- Preisstabilität: Die Inflationsrate darf hierbei nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über derjenigen der drei preisstabilsten Länder der EU liegen.
- Höhe der langfristigen Zinsen: Langfristige Nominalzinssätze dürfen nicht mehr als 2 Prozentpunkte über den entsprechenden Zinssätzen der drei preisstabilsten Mitgliedsländer der EU liegen.
- Haushaltsdisziplin: Das jährlich öffentliche Defizit sollte grundsätzlich nicht mehr als 3%, der öffentliche Schuldenstand nicht mehr als 60% des BIPs betragen.
- Wechselkursstabilität: Der Beitrittskandidat muss mindestens zwei Jahre am Wechselkursmechanismus II teilgenommen haben. Der Wechselkurs der eigenen Währung darf dabei nicht starken Schwankungen gegenüber dem Euro ausgesetzt gewesen sein.