Numismatik

2-Euro-Gemeinschaftsausgaben – seltene Exoten mit variabler Auflage

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Hintergründe und Übersicht zu den 2-Euro-Gemeinschaftsausgaben

Alle paar Jahre verausgaben die Euroländer besondere 2-Euro-Gemeinschaftsausgaben. Was banal klingt, hatte anfangs erst mal ein paar gesetzliche Hürden zu meistern. Was dahinter steckt:

Gelegentlich erscheinen 2-Euro-Gedenkmünzen als europaweite Gemeinschaftsausgaben. Aber was heißt das eigentlich genau? Gemeinschaftsausgaben sind keine Erfindung der Numismatik, sondern zum Beispiel auch in der Philatelie, also der Briefmarkenkunde, nicht unüblich. Selbst in der Welt der Bücher und Platten gibt es Gemeinschaftsausgaben. Ganz grundsätzlich gilt: Wird ein identisches Exponat von mehreren Ausgabestellen veröffentlicht, spricht man von einer Gemeinschaftsausgabe.

Nicht jedes historische Ereignis ist historisch genug

Mit dem Euro als gemeinsamer Währung innerhalb der Europäischen Union ab Januar 2002, ergab sich auch numismatisch die Möglichkeit, Gedenkmünzen als Gemeinschaftsausgaben zu emittieren. Beinahe selbsterklärend ist, dass der Anlass für eine solche Münze für den gesamten Staatenbund von historischer Bedeutung sein muss. Entsprechend selten erfolgt ihre Ausgabe. So sind 70 Jahre Bundesrat zwar in Deutschland ein nicht unerhebliches Jubiläum und damit sicher eine Gedenkmünze wert, aber direkt hinter der Ländergrenze praktisch irrelevant.

2-Euro-Gemeinschaftsausgaben mit einheitlichen Seiten

Während sonst nur die Wertseiten der Euromünzen einheitlich gestaltet sind, sind es hier auch die Motivseiten. Ausgabeland und -anlass werden für gewöhnlich in der jeweiligen Landessprache geprägt. Gleichzeitig sind gemeinschaftliche Gedenkmünzen innerhalb des Euroraums (wie alle sonstigen Euromünzen) länderübergreifend gültiges Zahlungsmittel. Wer in der Eurozone Urlaub macht, muss also vorher nicht sein Portemonnaie umkrempeln. Das ist einer der praktikablen Grundgedanken hinter einer Gemeinschaftswährung.

„50 Jahre Römische Verträge“ war erste 2-Euro-Gemeinschaftsausgabe

Den Anfang machte 2007 die 2-Euro-Gemeinschaftsausgabe „50 Jahre Römische Verträge“. In den ersten Jahren des Euros war das durchaus noch eine größere Schlagzeile wert. Nach gut fünf Jahren waren sowohl Bevölkerung als auch Sammler in den einzelnen Euro-Ländern gerade halbwegs mit der neuen Einheitswährung vertraut. Es bedurfte noch der einen oder anderen Gesetzesänderung und der Weg für die erste länderübergreifende 2-Euro-Gedenkmünze war frei. Verausgabt wurde sie von allen 13 Ländern, die seinerzeit die Eurozone bildeten: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Griechenland und Slowenien. Für Slowenien war es gleichzeitig die erste 2-Euro-Gedenkmünze überhaupt – das Land trat der Eurozone erst zu Jahresbeginn und damit rund zwei Monate vor der europaweiten Münzausgabe am 25. März 2007 bei.

Europa feiert sich selbst

Das Thema? Mehr als würdig! Hier feiert Europa sich quasi selbst. Schließlich waren die Unterschriften, die Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und Niederlande am 25. März 1957 in Rom setzten, wegweisend für die wirtschaftliche und parlamentarische Aufstellung der Europäischen Union.

Gemeinschaftsausgabe – aber bitte wortwörtlich

Eben jenes wichtige, titelgebende Dokument ist auf der Münze auch abgebildet. Umsäumt ist es von einem Motiv Michelangelos – dem stilisierten zwölfzackigen Stern, den er für das Straßenpflaster des römischen Kapitolsplatzes, italienisch die Piazza del Campidoglio, erdacht hat. Der dortige Senatorenpalast war 1957 Schauplatz der historischen Vertragsunterzeichnung. Dazu zeigt Europas erste 2-Euro-Gemeinschaftsausgabe mit minimalen, oft sprachlich bedingten Abweichungen, als Inschrift neben dem Ausgabejahr 2007 und dem jeweiligen Ausgabeland auch das Wort „Europa“ sowie den Ausgabeanlass „50 Jahre Römische Verträge“. Übrigens kam auf der Wertseite erstmals das neue Motiv zum Einsatz, die Europakarte ohne Ländergrenzen. Schon gestalterisch ist der Begriff „Gemeinschaftsausgabe“ hier mehr als gerechtfertigt: Konzipiert wurde der Entwurf in Zusammenarbeit der offiziellen Münzprägestätten Italiens, Spaniens und Österreichs.

Gesetzesänderung: Was nicht passt, wird passend gemacht

Um die Ausgabe von Gedenkmünzen innerhalb des Staatenbundes ordentlich zu regeln, nennt das EU-Parlament klare Vorgaben:

[...] (1) Jeder Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, darf pro Jahr zwei Gedenkmünzen ausgeben, außer wenn

a) Gedenkmünzen von allen Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, gemeinsam ausgegeben werden oder* [...]

Dass unter (1) gleich zwei Gedenkmünzen pro Land und Jahr erlaubt sind, ist einer Premiere aus dem Jahr 2013 zu verdanken: Frankreich und Deutschland wollten „50 Jahre Elyseé-Vertrag“ mit einer besonderen Gemeinschaftsausgabe krönen. Eine Geschichte, die sich 2019 gewissermaßen wiederholt. Ihre 2-Euro-Gedenkmünze war die erste Gemeinschaftsausgabe, an der statt aller nur zwei Euro-Länder beteiligt waren. Gleichzeitig wollte man in Deutschland nicht auf die Baden-Württemberg-Ausgabe der Bundesländer-Serie verzichten. Der entsprechende Antrag sorgte für eine Regeländerung. Und aus einer erlaubten Gedenkmünze wurden fortan zwei. Wenngleich 2-Euro-Gemeinschaftsausgaben nur in unregelmäßigen Abständen verausgabt werden: Die Auflagen sind von Land zu Land unterschiedlich und schwanken zwischen einigen Hunderttausend und mehreren Millionen Exemplaren. Jeweils um die 30 Millionen Münzen machen Deutschland zum Spitzenreiter in der Auflagestatistik.

Mini-Gemeinschaftsausgaben

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Baltische 2-Euro-Gemeinschaftsausgabe von 2018

Mini-Gemeinschaftsausgaben, wie sie Deutschland und Frankreich geprägt haben, gibt es seit 2018 auch im Baltikum: Dort feierten Estland, Lettland und Litauen den 100. Jahrestag ihrer Unabhängigkeit von Russland mit einer baltischen Gemeinschaftsausgabe.

Im großen Rahmen sind inzwischen vier 2-Euro-Gemeinschaftsausgaben verausgabt worden:

1. 50 Jahre Römische Verträge (2007)

2. 10 Jahre Wirtschafts- und Währungsunion (2009)

3. 10 Jahre Euro-Bargeld (2012)

4. 30 Jahre Europaflagge (2015)

2 EURO IM SHOP

* Quelle: VERORDNUNG (EU) Nr. 651/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 über die Ausgabe von Euro-Münzen