Heckenmünze
Heckenmünze
Bezeichnung für eine nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen prägende Münzstätte. Die Augsburger Reichsprobationsordnung von 1559 gestattete nur den Kreismünzstätten sowie den Münzstätten der Reichsstände, Münzen auszugeben. Alle anderen Prägestätten waren verboten, da sie das Münzen als gewinnträchtiges Unternehmen praktizierten, indem sie gute Münzen einschmolzen und dafür unterwertige Stücke ausgaben. Trotz der Verbote betrieben zahlreiche Landesherrn Heckenmünzen, um sich an der Münzproduktion zu bereichern. Den Höhepunkt der Heckenmünzerei bildeten die Kipper- und Wipperzeiten von 1620 bis 1622 sowie von 1670 bis 1680. Erst Ende des 17. Jahrhunderts begannen einzelne Fürsten gegen die Heckenmünzerei vorzugehen.