Emission

Emission

Vom lateinischen »emittere« (=herausgeben) abgeleiteter Ausdruck, der in der Numismatik die Gesamtheit einer Ausgabe von Münzen und Banknoten zu einem bestimmten Zeitpunkt bezeichnet.

Demnach bezeichnet der Begriff der Emission die Unterbringung von Wertpapieren in der Gesellschaft sowie die Einführung dieser in den allgemeinen Handelsverkehr. An dieser Stelle muss jedoch differenziert werden, dass lediglich der Prozess der Einführung der neuen Wertpapiere in den Verkehr als Emission verstanden wird und nicht die Herstellung bzw. die Beschaffung dieser. Die Ausgabe von Münzen und Banknoten ist lediglich autorisierten Herstellern und Institutionen gestattet, wie beispielsweise den Zentral- oder Notenbanken. Diese werden als Emittent bezeichnet und können auf der Münze in Form eines Stempels oder einer Prägung sichtbar registriert werden.

Der Emissionsbegriff kann auf verschiedene Aspekte einer Münze Bezug nehmen. Dies ist von dem zu betrachtendem Aspekt abhängig, der bei der Herausgabe einer Münze fokussiert wird. Als Beispiele können hier der Ausgabezeitpunkt und die Anzahl der herausgegebenen Münzen angeführt werden.

Das Münzregal als regelnde Instanz der Emission

Das Ausgaberecht für Banknoten liegt bei der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken. Im Gegensatz dazu liegt das Recht Münzen auszugeben bei den Mitgliedstaaten. Die Ausgabe Bedarf jedoch eine Erlaubnis durch die Europäische Zentralbank.

Relevanz der Emission für Sammler

Der Emissionsbegriff genießt in Bezug auf Sammlerobjekte eine hohe Bedeutsamkeit, da die Kategorisierung von Münzen anhand des Prägungszeitpunktes und der Ausgabe einer Münze erfolgen. Nur so kann der Wert einer Münze in Sammlerkreisen bestimmt werden.